Wirtschaftsrecht

Eine der herausragenden Fachkompetenzen NMS Rechtsanwälten liegt in der Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen im Wirtschaftsrecht sowie in der kontinuierlichen juristischen Unterstützung von Unternehmern. Diese Dienstleistungen bieten unsere Rechtsexperten seit über zwei Jahrzehnten sowohl in Polen als auch in Deutschland an.

Unsere Stärke liegt in unserer Expertise sowohl im polnischen als auch im deutschen Recht.

Innerhalb des umfassenden Wirtschaftsrechts bieten wir umfangreiche Beratung für Unternehmer während sämtlicher Etappen der Unternehmensführung an. Unser Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Betriebsabläufe effizienter zu gestalten und auftretende Streitigkeiten erfolgreich beizulegen.

Wen betreuen wir?

  • Unternehmen, die den Markt erst betreten , start up’s
  • deutsche und polnische Unternehmen
  • Unternehmen, die auf dem heimischen Markt tätig sind, sowie Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit außerhalb Deutschlands, insbesondere in Polen, entwickeln oder zu entwickeln beabsichtigen,
  • Gesellschaften, die großflächige Landwirtschaftsunternehmen betreiben,
  • deutsche und polnische Unternehmensgesellschafter

Innerhalb unseres juristischen Leistungsspektrums bieten wir insbesondere Unterstützung in den folgenden Bereichen an:

  • Analyse und Formulierung von Verträgen in polnischer und deutscher Sprache
  • Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Aktiengesellschaft), Eintragung von Unternehmen, Eintragung von Änderungen in das nationale Gerichtsregister, Umwandlung von Unternehmen
  • Sorgfältige Prüfung und Verhandlung von Vertragsentwürfen mit polnischen und deutschen Geschäftspartnern unter besonderer Berücksichtigung einer wirkungsvollen Vertretung der Interessen unserer Mandanten
  • Kontinuierliche rechtliche Beratung und fundierte juristische Analysen im Umfeld des Wirtschaftsrechts, Handelsrechts und Zivilrechts, sowohl im Rahmen des polnischen als auch des deutschen Rechts
  • Ausarbeitung und Überprüfung geschäftsbezogener Unterlagen (Satzung, Vorstandsbeschlüsse, Beschlüsse der Hauptversammlung, Protokolle der Aktionärsversammlung, Verträge über den Verkauf von Aktien) in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht
  • Unterstützung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, sowohl für Einzelpersonen als auch für Vorstände und Aufsichtsräte von Unternehmen
  • Vertretung in Handelsstreitigkeiten vor Gerichten aller Instanzen, sowohl im vorprozessualen (Verhandlungs-) als auch im prozessualen Stadium in Polen und Deutschland. Zahlungsausfälle, nicht gezahlte Vertragsstrafen und Streitigkeiten wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von Verpflichtungen aus Handelsverträgen gehören zu unserem Standardrepertoir
  • Wir helfen bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten über die Haftung von Geschäftsführern, bei Verfahren zur Durchsetzung der Gesellschaftsrechte von Gesellschaftern, bei Verfahren zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen und zur Feststellung der Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, bei Gerichtsverfahren zum Ausschluss eines Gesellschafters und bei Gerichtsverfahren zur Auflösung einer Gesellschaft.