Rechtsangelegenheiten bei Bauprojekten in deutsch – polnischer Kooperation
wir verfügen über langjährige Expertise in der Betreuung von Rechtsangelegenheiten bei komplexen Bauprojekten, die in deutsch – polnischer Kooperation, insbesondere unter Einsatz polnischer Subunternehmen realisiert werden.
Durch unsere umfassende Erfahrung sind wir in der Lage, die Interessen unserer Mandanten bereits im Vorfeld zu sichern, die rechtlichen Aspekte während der Umsetzung fortlaufend zu überwachen und im Falle einer fehlenden gütlichen Einigung die Ansprüche unserer Mandanten konsequent durchzusetzen.
Unser Team besteht aus polnischen und deutschen auf das deutsche und polnische Baurecht spezialisierten Juristen und qualifizierten Übersetzern.
Im Rahmen unserer Dienstleistungen in grenzüberschreitenden Fällen aus dem Baurecht:
- Überprüfen wir Ihren Vertragspartner auf Leistungsfähigkeit, Seriosität und Bonität
- Erstellen wir den Bau- oder Werklieferungsvertrag auf die Art und Weise, dass er für beide Parteien verständlich und akzeptabel ist bzw. passen wir den bestehenden Vertrag in dieser Hinsicht an.
- Helfen wir bei der Führung von Verhandlungen über den Abschluss eines Bau- oder Werklieferungsvertrages.
- setzen wir die Forderungen aus dem nicht ordnungsgemäß erfüllten Bauvertrag durch (Verzugsschaden, Vertragsstrafen, Aufwendungsersatz, Mehrkosten, Drittausführung) auch solche, die sich aus eventuell bereits erlassenen ausländischen Urteilen ergeben.